Gericht: Britisches Abschiebeabkommen mit Ruanda rechtswidrig

Gericht: Britisches Abschiebeabkommen mit Ruanda rechtswidrig
Das Vorhaben ist hochumstritten und könnte das Asylrecht aushöhlen: Großbritannien will Asylsuchende nach Ruanda abschieben. Nun hat ein Gericht den Plänen einen Dämpfer verpasst.

Kampala, London (epd). In Großbritannien hat ein Berufungsgericht das Vorhaben der Regierung, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, für rechtswidrig erklärt. Ruanda habe bislang nicht ausreichend belegen können, dass es ein sicheres Drittland sei, begründeten die Richter am Donnerstag ihre Entscheidung. Es sei also möglich, dass die Asylbewerber wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt würden.

Die ruandische Regierung widersprach dieser Einschätzung und bezeichnete Ruanda als eines der sichersten Länder der Welt. Das ostafrikanische Land sei für seine „vorbildliche Behandlung von Flüchtlingen anerkannt“. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen begrüßten die Entscheidung. Die britische Regierung kündigte an, dagegen vorzugehen.

Die britische Regierung hatte vergangenes Jahr mit Ruanda ein Abkommen abgeschlossen, mit dem Großbritannien Asylsuchende ungeachtet ihres Status nach Ruanda abschieben kann, damit sie dort den Asylantrag stellen. Die Menschen werden zur Ausreise gezwungen und haben keine Chance auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Entweder sie erhalten Asyl in Ruanda, oder sie müssen versuchen, mit einem anderen Status in Ruanda zu bleiben oder einen Antrag in einem weiteren Land zu stellen.

Im Dezember hatte der High Court in London das Abkommen abgesegnet mit der Begründung, den Abgeschobenen werde ein faires Asylverfahren in Ruanda garantiert. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen und die Vereinten Nationen sehen darin einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.

Der ruandische Oppositionspolitiker Frank Habineza von der „Democratic Green Party of Rwanda“ begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Ruanda sollte Flüchtlinge aufnehmen, aber nur, wenn diese sich selbst dazu entschieden haben, hierherzukommen. Das wäre in diesem Szenario nicht der Fall“, sagte Habineza, der bereits früher das Abkommen als einer von nur wenigen Politikern kritisiert hatte, dem epd. „Jeder Flüchtling hat das Recht, das Land zu wählen, in dem er seinen Asylantrag stellt.“

Die Entscheidung sei eine Bestätigung, dass Rechtsstaatlichkeit wichtig sei, erklärte die britische Organisation Asylum Aid, die gegen das Abkommen Klage eingereicht hatte. Tirana Hassan von Human Rights Watch sieht in dem Urteil eine klare Bestätigung, dass Flüchtlingsrechte Menschenrechte sind. „Andere Regierungen sollten dies zur Kenntnis nehmen und die Mängel ihrer Asylsysteme beheben, statt sich über ihre internationalen Verpflichtungen hinwegzusetzen.“

Der konservative britische Premierminister Rishi Sunak kündigte derweil an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Er respektiere das Gericht zwar, sei jedoch grundsätzlich anderer Meinung. „Ruanda ist ein sicheres Land.“ Die Regierung werde sich die Erlaubnis holen, um vor dem Obersten Gericht in Berufung zu gehen.

Die ruandische Regierung erklärte, an dem Abkommen festhalten zu wollen. Den Plänen zufolge erhält Ruanda für das Abkommen zunächst 120 Millionen Pfund (rund 140 Millionen Euro). Laut britischen Medienberichten würde sich die Kosten für jede abgeschobene Person auf knapp 170.000 Pfund belaufen. Die Maßnahme soll Flüchtlinge abschrecken, im Vereinigten Königreich Asyl zu beantragen. Bislang ist im Rahmen des Abkommens noch niemand nach Ruanda ausgeflogen worden. Ein erster Flieger, der im Juni 2022 eine Gruppe von Asylbewerbern nach Ruanda bringen sollte, wurde kurz vor dem Abflug gerichtlich gestoppt.