Gericht: Britisches Abschiebeabkommen mit Ruanda rechtswidrig

Gericht: Britisches Abschiebeabkommen mit Ruanda rechtswidrig

Kampala, London (epd). In Großbritannien hat ein Berufungsgericht das Vorhaben der Regierung, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, für rechtswidrig erklärt. Ruanda habe bislang nicht ausreichend belegen können, dass es ein sicheres Drittland sei, begründeten die Richter am Donnerstag ihre Entscheidung. Es sei also nicht sichergestellt, dass die Asylbewerber nicht wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt würden. Die ruandische Regierung widersprach dieser Einschätzung und bezeichnete Ruanda als eines der sichersten Länder der Welt. Das ostafrikanische Land sei für seine „vorbildliche Behandlung von Flüchtlingen anerkannt“.

Die britische Regierung hatte vergangenes Jahr mit Ruanda ein Abkommen abgeschlossen, mit dem Großbritannien Asylsuchende ungeachtet ihres Status nach Ruanda abschieben kann, damit sie dort den Asylantrag stellen. Die Menschen werden zur Ausreise gezwungen und haben keine Chance auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Entweder sie erhalten Asyl in Ruanda, oder sie müssen versuchen, mit einem anderen Status in Ruanda zu bleiben oder einen Antrag in einem weiteren Land zu stellen. Im Dezember hatte der High Court in London das Abkommen abgesegnet mit der Begründung, den Abgeschobenen werde ein faires Asylverfahren in Ruanda garantiert. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen und die Vereinten Nationen sehen darin einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.

Ruanda sollte für das Abkommen zunächst 120 Millionen Pfund (rund 140 Millionen Euro) erhalten. Die Kosten würden sich britischen Medienberichten zufolge auf knapp 170.000 Pfund pro abgeschobener Person belaufen. Die Maßnahme soll Flüchtlinge abschrecken, im Vereinigten Königreich Asyl zu beantragen. Laut der „Partnerschaft für Migration und wirtschaftliche Entwicklung“ (MEDP) hätte dies geheißen, dass jeder, der illegal in das Vereinigte Königreich einreise, nach Ruanda umgesiedelt werden könne. Bislang ist im Rahmen des Abkommens noch kein Migrant nach Ruanda ausgeflogen worden. Ein erster Flieger, der im Juni 2022 eine Gruppe von Asylbewerbern nach Ruanda bringen sollte, wurde kurz vor dem Abflug gerichtlich gestoppt.