Strengere Pflicht zu Mehrweg soll Verpackungsmüll reduzieren

Strengere Pflicht zu Mehrweg soll Verpackungsmüll reduzieren
Kaffee, Pizza oder Hamburger zum Mitnehmen werden oft in Wegwerfbehältern verkauft. Seit Beginn dieses Jahres gibt es die Pflicht, auch Mehrweg anzubieten. Es gibt aber große Schlupflöcher im Gesetz, das Ministerin Lemke jetzt verschärfen will.

Berlin (epd). Mit einer strengeren Mehrwegpflicht will Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) den Verpackungsmüll bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen reduzieren. Laut Ministerium wurde ein Entwurf für die Reform des Verpackungsgesetzes Dienstag in Berlin in die Ressortabstimmung mit den anderen zuständigen Ministerien gegeben. Demnach soll künftig bei To-Go-Kaffee und Take-Away-Essen eine Mehrwegalternative für alle Verpackungen angeboten werden müssen. Derzeit gilt diese Pflicht nur für Kunststoff, was dazu geführt hat, dass wichtige Fast-Food-Anbieter auf Einwegverpackungen aus Aluminium oder Karton ausgewichen sind.

Die Pflicht zum Mehrwegangebot ist am 1. Januar in Kraft getreten. Nur für Gastronomiebetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern gilt das Gesetz nicht - das sind beispielsweise Imbisse und Kioske. Lemkes Plänen zufolge sollen künftig zudem beim Vor-Ort-Verzehr von Pizza oder Burger gar keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden dürfen.

In Supermärkten und Discountern sind überdies weitere Mehrwegalternativen bei Getränken vorgesehen. Mehrwegflaschen sollen auch überall wieder abgegeben werden können, wo es Getränke gibt. Aktuell gibt es in diesem Bereich einen Mehrweganteil von rund 42 Prozent, Ziel sind 70 Prozent. Die Mehrwegverpackungen dürfen nicht zu höheren Preisen angeboten werden, allerdings kann ein Pfand erhoben werden.

Ferner will Lemke, die auch für Verbraucherschutz zuständig ist, gegen „Mogelpackungen“ vorgehen. In Zukunft sei es unzulässig, den Inhalt in einer Verpackung zu reduzieren, wenn diese gleich groß bleibe, betonte die Ministerin.

Dem Vernehmen nach könnte die gesetzliche Regelung gegen Mogelverpackungen zum 1. Juli 2024 in Kraft treten, die strengere Mehrwegpflicht auf Produkte zum Mitnehmen sowie das Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr zum 1. Januar 2025 und die zusätzliche Mehrweg- und Rücknahmepflicht bei Getränken zum 1. Juli 2025.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßte, dass die Gesetzeslücke bei der Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen geschlossen wird. Täglich landeten immer noch 770 Tonnen Wegwerf-Verpackungen für To-Go-Produkte im Müll, teilte die Organisation mit. „Diese Verpackungen werden aus fossilen Ressourcen wie Öl und Gas hergestellt und heizen damit gleichzeitig die Vermüllungs- und Klimakrise an.“ Damit das Gesetz wirksam werde, müssten Kommunen die Sanktionen konsequent durchsetzen. Greenpeace kritisierte, dass mehr als die Hälfte von knapp 700 getesteten Läden die Mehrweg-Angebotspflicht ignorierten.