Berlin (epd). Der Mindestlohn soll von derzeit 12 Euro in zwei Stufen auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Darauf verständigte sich die Mindestlohnkommission mehrheitlich am Montag in Berlin. Die erste Anhebung auf 12,41 Euro soll zum 1. Januar 2024 erfolgen, die zweite Anhebung zum 1. Januar 2025.
Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte, der Beschluss sei auf ihren Vermittlungsvorschlag, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen. Die Positionen hätten „sehr weit auseinander“ gelegen. Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte die Lohnuntergrenze mindestens auf 13,50 Euro angehoben werden müssen.
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einmalig den Mindestlohn politisch festgelegt und damit ein Wahlversprechen umgesetzt. Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze in Deutschland zwölf Euro.
Die ständige Mindestlohnkommission war zuletzt 2020 am Zuge. Sie orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden.
Eine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es seit 2015, damals betrug sie 8,50 Euro.