Voderholzer fordert "Schutzraumklausel" für kirchliche Einrichtungen

Voderholzer fordert "Schutzraumklausel" für kirchliche Einrichtungen

Regensburg (epd). Mit Blick auf die kurz vor dem Abschluss stehenden gesetzlichen Regelungen zum assistierten Suizid im Bundestag hat der Regensburger katholische Bischof Rudolf Voderholzer eine „Schutzraumklausel“ für kirchliche Einrichtungen gefordert. Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen sei es, „den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen einen geschützten Raum für das Leben anzubieten“, sagte Voderholzer am Donnerstag in Regensburg laut Mitteilung.

Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr und eine legale Möglichkeit sei, werde sich „der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, besonders angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich“, sagte der Bischof weiter. Wenn kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schütze, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzten, werde „die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung“. Dies sei die Haltung der gesamten Deutschen Bischofskonferenz.

Katholische Einrichtungen müssten Voderholzer zufolge „Inseln der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens“ bleiben. Nicht nur die Mitwirkung, sondern auch die Duldung von Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten müssten ausgeschlossen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Sterbehilfe in Deutschland soll gesetzlich neu geregelt werden, eine Entscheidung im Bundestag zum assistierten Suizid könnte es noch vor der Sommerpause geben.