Regierung: Heizungstausch soll niemand überfordern

Regierung: Heizungstausch soll niemand überfordern
Noch immer können die meisten Bürgerinnen und Mieter nicht abschätzen, welche Folgen das Heizungsgesetz für sie haben wird. Die Minister Habeck und Geywitz bemühten sich im Bundestag, für Beruhigung zu sorgen, nannten aber weiter keine Details.

Berlin (epd). Der Heizungs-Kompromiss der Ampel-Koalition hat am Mittwoch den Bundestag in Berlin beschäftigt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) stellten sich Fragen der Abgeordneten. Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie bewerteten Sachverständige in einer ersten Anhörung die Regierungspläne. Sie begrüßten den Kompromiss fast einhellig, äußerten aber Kritik im Detail und am Verfahren.

Auf wiederholte Fragen nach der staatlichen Förderung des Heizungstauschs und dem Schutz von Mieterinnen und Mietern versicherte Habeck, im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes werde ausgeschlossen, „dass über die Modernisierungsumlage exorbitante Kosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden“. Der Einbau neuer Heizungen, die künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien laufen müssen, werde mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert, und damit stärker als bisher, sagte Habeck: „Es wird so sein, dass keine sozialen Verwerfungen entstehen werden.“ Die Gelder dafür stünden bereit.

Auf die Fragen von Unionsabgeordneten, ob die Regelungen des neuen Heizungsgesetzes in kleinen Kommunen schon von 2024 an gelten werden, erklärte Bauministerin Geywitz, ihr Gesetz werde so überarbeitet, dass es eine deutschlandweite Wärmeplanung geben solle. An kleine Kommunen würden dabei nicht die gleichen Anforderungen gestellt wie an Städte, damit sie nicht überfordert würden.

Nach bisherigem Stand sollen Kommunen unter 10.000 Einwohnern nicht zu einer Wärmeplanung bis 2028 verpflichtet werden. Deshalb herrscht große Verunsicherung, ob im Umkehrschluss die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes für Menschen auf dem Land schon ab kommendem Jahr gelten, sie also früher und mit höherem Risiko eine Entscheidung treffen müssen, wenn sie ihre Heizung austauschen müssen. In Städten, die an einer Wärmeplanung arbeiten, haben Haubesitzer bis längstens 2028 Zeit für Entscheidungen.

Die Sachverständigen begrüßten im Klimaschutz-Ausschuss des Bundestages die Koalitions-Vereinbarung, wonach dem Heizungsaustausch die kommunale Wärmeplanung vorangehen soll. Im Ergebnis verschiebt sich damit der Heizungsumbau. Außerdem sollen fast alle Heizmöglichkeiten zugelassen werden, wenn sie die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen, etwa auch Holzheizungen. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP nach langem Streit in der vorigen Woche verständigt und ihre Vereinbarungen in einem Papier festgehalten. Einen entsprechend überarbeiteten Gesetzentwurf gibt es allerdings noch nicht. Die von den Bundestagsfraktionen eingeladenen Sachverständigen bemängelten, dass ihnen keine aktuellen Details vorlagen.

Der Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnten eine weitere Modernisierungsumlage für Mieterinnen und Mieter ab, wie sie das Papier von SPD, Grünen und FDP vorsieht. Damit werde die Ampel ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht, dass Mieter „nicht über Gebühr belastet werden sollen“. Der Hausbesitzerverband „Haus & Grund“ bemängelte, dass Eigentümer und Vermieter nicht absehen könnten, was auf sie zukomme. Noch immer gebe es keine klaren Förderzusagen, sagte Präsident Kai Warnecke. Darüber herrsche im Verband „blanke Verzweiflung“.

Die Union hatte vor der Anhörung das Verfahren kritisiert. Wenn die Ampel-Fraktionen den Expertinnen und Experten nur ihr „Leitplanken“-Papier zum Heizungsgesetz sowie den veralteten Gesetzentwurf vorlegten, müsse die Anhörung verschoben werden, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU). Der Ausschuss beschloss, eine zweite Experten-Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz durchzuführen. Das Gesetz soll in der ersten Juli-Woche vom Bundestag verabschiedet werden.