Dresden (epd). Die Entlassung des Dresdner Frauenkirchen-Organisten Samuel Kummer ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Das Arbeitsgericht Dresden teilte am Mittwoch mit, dass die von der Stiftung Frauenkirche Dresden ausgesprochene Kündigung als wirksam erachtet werde. Auch die Abmahnungen seien zulässig, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Kummer hatte gegen die Kündigung geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (AZ: 1 Ca 126/22)
In einer mündlichen Verhandlung hatten sich beide Parteien nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Die Stiftung Frauenkirche Dresden wirft dem Organisten Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit vor. Der 55-jährige Musiker hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Er ist seit der Kirchweihe 2005 Organist der Dresdner Frauenkirche. Zum 30. September 2022 war ihm gekündigt worden.
Nach Angaben des Arbeitsgerichtes soll es mehr als ein Dutzend Abmahnungen gegen den Organisten gegeben haben. Ob er Berufung einlegen wird, ließ Kummer am Mittwoch zunächst offen. Der Anwalt der Stiftung Frauenkirche hatte erklärt, der Musiker solle nicht mehr in der Dresdner Kirche beschäftigt werden, weder in einer Festanstellung noch in Teilzeit.