Berlin (epd). Das seit dreieinhalb Jahren geltende Klimaschutzgesetz soll wieder abgeschwächt werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine Reform von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf den Weg, mit der die strengen jährlichen Sektorziele für die Bereiche Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft abgeschafft werden. Anstelle des zuständigen Ministeriums muss künftig die Bundesregierung insgesamt gegensteuern, wenn Klimaziele verfehlt werden. Das gilt dann, wenn der Treibhausgasausstoß in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu hoch war.
Das Klimaschutzgesetz in der noch geltenden Fassung führte immer wieder zu Streit in der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP. Denn in den vergangenen beiden Jahren wurden in den Bereichen Verkehr und Gebäude die Klimaziele verfehlt. In diesem Fall müssen die zuständigen Ministerien nach aktuellem Recht Sofortprogramme vorlegen, damit der CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinkt.
Für den Gebäudesektor legten das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium einen gemeinsamen Maßnahmenplan vor. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) präsentierte zwar ebenfalls ein Sofortprogramm. Dieses wurde vom Expertenrat für Klimafragen aber als völlig unzureichend zurückgewiesen. Seither legte Wissing keine neuen Pläne vor.
Mit der Reform muss künftig kein Sofortprogramm mehr erarbeitet werden. Die Einhaltung der Klimaziele wird mit einer sogenannten sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft.