Berlin (epd). Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für eine Verschärfung des Strafrechts ausgesprochen. Sie beschloss am Dienstag in Berlin einstimmig ein Positionspapier, wonach erhebliche verbale sexuelle Belästigung geahndet werden soll. Solche Belästigungen blieben in der Regel straflos, heißt es in dem Beschluss. Auch gegen obszöne und einschüchternde Belästigungen gebe es in der Regel keine rechtliche Handhabe, während Beleidigungen angezeigt werden könnten. Beleidigungen können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Sonja Eichwede, erklärte: „Deswegen sehen wir bei gezielten, unerwünschten und erheblichen sexuellen Belästigungen eine Schutzlücke“, die geschlossen werden solle. Als Beispiel, dass auch schwerwiegende verbale Übergriffe derzeit straflos bleiben, nannte Eichwede die Aufforderung eines 65-jährigen Mannes an ein elfjähriges Mädchen, ihm zu folgen, da er „an ihre Muschi fassen wolle“. Der Vorgang sei vom Bundesgerichtshof nach geltendem Recht als nicht strafbar gewertet worden.
Es gehe nicht darum, jede Form des alltäglichen Sexismus unter Strafe zu stellen oder moralische Vorstellungen durchzusetzen, erklärte Eichwede. Verbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen und digitalen Raum seien aber ein weit verbreitetes Phänomen und schränkten die Bewegungsfreiheit und Sicherheit von Frauen ein. Die Auswirkungen und Folgen für die Betroffenen reichten von der Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte bis hin zu individuellen psychischen Beeinträchtigungen. Dies dürfe eine gleichberechtigte Gesellschaft nicht akzeptieren, heißt es in dem SPD-Beschluss.