Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat den Zivilprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum München und Freising vertagt. Die Vorsitzende Richterin der 5. Zivilkammer, Elisabeth Nitzinger-Spann, sagte laut einer Mitteilung des Gerichts am Dienstag, dass nach vorläufiger Bewertung „dem Grunde nach“ ein Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld gegenüber dem Erzbistum besteht. Um aber die genaue Höhe festlegen zu können, sei „eine umfangreiche Beweisaufnahme“ zu den konkreten Vorwürfen nötig.
Das Gericht räumt dem Kläger und dem Beklagten eine sogenannte Schriftsatzfrist bis zum 4. Juli ein. Bis dahin müssen beide Seiten auf die gerichtlichen Hinweise schriftlich eingehen. Für den 14. Juli ist außerdem um 9 Uhr ein sogenannter Entscheidigungsverkündungstermin festgelegt. An diesem Termin ergehe aber kein Urteil, es werde ein Beweisbeschluss verkündet. Dieser lege fest, zu welchen Vorwürfen Beweise erhoben werden müssen. Ein Termin für eine weitere Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt.
Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine sogenannte Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Sein Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz fordert 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papsts Benedikt XVI. Das Verfahren gegen die Erben war am Montag - einen Tag vor der Hauptverhandlung - abgetrennt worden, weil die zuständige Anwaltskanzlei bisher keine Erben ermitteln konnte.