Gericht: Mindestabstand zwischen Wettbüros und Schulen rechtmäßig

Gericht: Mindestabstand zwischen Wettbüros und Schulen rechtmäßig

Düsseldorf (epd). Der für Wettbüros festgelegte Mindestabstand von 350 Meter zu öffentlichen Schulen und Jugendhilfe-Einrichtungen ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf legitim. Es sei richtig, dass die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag einer Wettveranstalterin und einer Wettvermittlerin auf Erteilung einer Betriebserlaubnis mit Verweis auf diesen Mindestabstandsgebot abgewiesen habe, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut einer Mitteilung von Dienstag. (AZ: 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21) Die Klagen gegen die Bezirksregierung seien damit abgewiesen worden. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Seit Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte, also behördlich zugelassene Wettveranstalter laut Gericht Sportwetten über stationäre Vermittlungsstellen anbieten. Dafür gelten bestimmte Regeln, wie etwa das Abstandsgebot, und es ist eine Erlaubnis nötig. Das Gericht sah keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken dagegen. Das Mindestabstandsgebot verfolge „das überragend wichtige Gemeinwohlziel“, Minderjährige vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen und einen Gewöhnungseffekt bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern, hieß es. Angesichts dieses legitimen Zwecks sei der durch das Abstandsgebot verursachte Eingriff in die Rechte von Wettveranstaltern und Wettvermittlern gerechtfertigt.