Bielefeld, Bonn (epd). Angesichts der EU-Pläne für Asylverfahren an den Außengrenzen dringt der Chef der UNO-Flüchtlingshilfe, Peter Ruhenstroth-Bauer, auf „ein faires und gemeinsames Verfahren“. „Ein Antrag auf Asyl ist keine Straftat, diese Menschen dürfen also nicht in Gefängnis-ähnlichen Lagern untergebracht werden“, sagte Ruhenstroth-Bauer der Bielefelder „Neuen Westfälischen“ (Dienstag). Positiv sei jedoch, „dass sich die Innenministerinnen und Innenminister in der EU nun endlich das erste Mal an einen Tisch setzen und ein gemeinsames Vorgehen besprechen“.
Kinder auf der Flucht müssen laut Ruhenstroth-Bauer besonders geschützt werden. Der Anteil an Kindern unter den Geflüchteten betrage weltweit 40 Prozent, sagte der Chef der UNO-Flüchtlingshilfe zum Weltflüchtlingstag. „Sie müssen von uns besonders geschützt werden.“ Die Landesgrenzen seien weiterhin die Visitenkarten „für unsere Werte, die wir vertreten“.
Mit Blick auf die vereinfachten Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine erklärte Ruhenstroth-Bauer, für einen Geflüchteten aus Afghanistan sei es schwer verständlich, warum für Geflüchtete aus der Ukraine andere Regeln gelten würden. „Für mich sind die vereinfachten Regeln für Ukrainer der Beleg: Dieses unkompliziertere System mit beschleunigten Verfahren funktioniert und kann auch für Menschen anderer Nationen klappen“, sagte der Chef der UNO-Flüchtlingshilfe.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU, ohne dafür ein Asylverfahren zu durchlaufen. Außerdem bekommen sie eine Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Bildungssystem.
Die Gesellschaft muss sich nach Worten von Ruhenstroth-Bauer auf weitere Geflüchtete einstellen. In seiner bislang siebenjährigen Amtszeit hätten sich immer mehr Menschen auf die Flucht begeben. Anfangs seien weltweit 68,4 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen, jetzt seien es 110 Millionen. „Dafür müssen wir Lösungen finden und klare legale Einreisemöglichkeiten schaffen, um ein faires und humanitäres Verfahren durchzuführen“, mahnte Ruhenstroth-Bauer.