Landgericht Traunstein trennt Verfahren gegen Benedikt-Erben ab

Landgericht Traunstein trennt Verfahren gegen Benedikt-Erben ab

Traunstein, Essen (epd). Das Landgericht Traunstein verhandelt laut einem Medienbericht vorerst nur die Forderung eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum München und Freising. Wie der Bayerische Rundfunk (BR), die Wochenzeitung „Die Zeit“ und das Recherchenetzwerk Correctiv am Montag berichteten, wurde das Verfahren gegen mögliche Erben des verstorbenen Papsts Benedikt XVI. abgetrennt. Grund dafür ist, dass die Anwaltskanzlei Hogan Lovells bisher offenbar nicht in der Lage war, einen oder mehrere Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes ausfindig zu machen.

Im Juni 2022 hatte ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H. eine sogenannte Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz fordert im Auftrag des Opfers 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising. Außerdem fordert der Anwalt 50.000 Euro Schmerzensgeld von den Erben des verstorbenen Papsts, da dieser als Chef der Glaubenskongregation 1986 mit dafür gesorgt habe, dass der verurteilte Priester erneut in einer Gemeinde eingesetzt wurde.

Mit einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung ist an diesem Dienstag eher nicht zu rechnen. In Zivilverfahren wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin in der Regel nicht gleich entschieden, sondern ein „Termin zur Verkündung einer Entscheidung“ festgesetzt. Diese liege üblicherweise „einige Wochen in der Zukunft“.