Berlin (epd). Fachverbände zum Thema Suizidprävention kritisieren die aktuellen Gesetzespläne im Bundestag zur Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung wenden sich das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und die Deutsche Akademie für Suizidprävention gegen die beabsichtigte Einführung von Beratungsstellen, die Sterbewillige nach den Plänen beider Abgeordnetengruppen konsultieren sollen.
„Die Einrichtung öffentlich finanzierter, kostenloser und anonymer Beratungsangebote für die Hilfe zum Sterben erhalten damit ein größeres Gewicht als die bislang vorhandenen Hilfen zum Leben“, heißt es darin. Die Organisationen äußern die Befürchtung, dass dies zu einer Normalisierung dieser Art des Sterbens führen könnte. Sie fordern, die Möglichkeiten zur Suizidprävention vor den „Hilfen zum Sterben“ weiterzuentwickeln. Keiner der vorgelegten Gesetzentwürfe verbessere die Situation suizidaler Menschen, heißt es in der Erklärung.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das wenige Jahre zuvor beschlossene Verbot organisierter Suizidassistenz gekippt hatte, wird im Bundestag um eine Neuregelung gerungen. Dabei geht es um eine besondere Form der Sterbehilfe, bei der dem oder der Sterbewilligen ein tödliches Medikament überlassen wird, das er oder sie selbst einnimmt. Anders als die verbotene Tötung auf Verlangen bewegt sich die Hilfe bei der Selbsttötung in einer rechtlichen Grauzone.
Im Bundestag gibt es zwei Regelungsvorschläge, nachdem sich die beiden eher liberal ausgerichteten Abgeordnetengruppen auf einen Entwurf verständigt haben. Die Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) betont darin das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel. Voraussichtlich in der ersten Juliwoche soll über die Gesetzespläne abgestimmt werden.