Ampelkoalition einigt sich bei Heizungsgesetz

Ampelkoalition einigt sich bei Heizungsgesetz
Nach langem hin- und her hat die Ampelkoalition beim Heizungsgesetz eine Einigung erzielt. Zum Kompromiss gehört, dass die Regeln überwiegend erst dann gelten, wo eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Nun soll es im Bundestag beraten werden.

Berlin (epd). Nach wochenlangem Streit haben die Spitzen der Ampel-Koalition grünes Licht für die Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag gegeben. Wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Dienstag in Berlin mitteilten, sollte die erste Lesung des Gebäudeenergiegesetzes noch für diese Woche auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden. Damit könnte es bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Es soll aber den Angaben zufolge einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf geben. Das Regelwerk könnte somit ab dem 1. Januar 2024 gelten, aber mit einigen Ausnahmen.

Wie aus dem Einigungs-Papier mit dem Titel „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“ hervorgeht, sollen die Regelungen des Gesetzes beim Heizungstausch nicht gelten, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Deutschlandweit soll es eine solche Planung bis spätestens 2028 geben. Wo es sie nicht gibt, sollen zudem im kommenden Jahr noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das gelte auch für Neubauten, wenn sie außerhalb von Neubaugebieten stünden, hieß es.

Die Heizungspläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten für heftigen Streit in der Koalition gesorgt. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Ministers bereits im April gebilligt. Er plante, dass von 2024 an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Doch aus der FDP kam Widerstand. Die schon vor zwei Wochen geplante erste Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament fiel deswegen aus.

Noch am Dienstagmittag sah es danach aus, dass das Heizungsgesetz auch in dieser Woche nicht im Bundestag beraten wird. Dem „Spiegel“ zufolge bemühten sich die Fraktionschefinnen und -chefs dann, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes doch noch auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Bemühungen führten schließlich zum Erfolg.

Habeck begrüßte am Abend das Verhandlungsergebnis. „Das Gebäudeenergiegesetz wird aufgesetzt mit dem Ziel, es vor der Sommerpause zu verabschieden“, erklärte er. Damit sei ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht.

Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr zeigte sich zufrieden. Es würden alle Technologien zugelassen, um Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter nicht zu überlasten, sagte er. Die FDP-Fraktion hat seinen Angaben nach der Einbringung nun einstimmig zugestimmt.

Die Grünen-Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge äußerte die Hoffnung, dass auch der Bundesrat das Gesetz schon am 7. Juli abschließend beraten kann. Dafür wäre eine Fristverkürzung im Bundestag nötig, für die es aber der Zustimmung der Unions-Fraktion bedarf.

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz erteilte dem eine Absage. Es werde keine Zustimmung zur Fristverkürzung geben, sagte er.

Ziel der geplanten Regelungen ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht.