Berlin (epd). Patientenschützer warnen davor, Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland gesetzlich zu regeln. „Die organisierte Hilfe zur Selbsttötung lässt sich nicht durch ein Gesetz regeln“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Die Selbstbestimmung der Sterbewilligen und der Schutz vor Fremdbestimmung seien viel zu komplex, um sie in Paragrafen zu pressen. Es sei darüber hinaus ein „Irrglaube“, dass autonome Entscheidungen durch Pflichtberatungen, wie sie derzeit im Gespräch sind, allgemeingültig überprüfbar wären.
Brysch beklagte in diesem Zusammenhang, dass Psychotherapie und würdevolle Pflege oder Therapie für viele sterbenskranke, lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen weiter unerreichbar seien. „Suizidprävention bleibt somit viel zu häufig auf der Strecke“, sagte er.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert. Am Dienstag soll in Berlin eine fraktionsübergreifende Initiative vorgestellt werden.