Nürnberg (epd). Der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Lars Otte, hat Schwierigkeiten bei der Vollstreckung von Haftbefehlen gegen internationale Kriegsverbrecher eingeräumt. In diesen Fällen würden alle Mechanismen der internationalen Strafverfolgung genutzt, da es in Deutschland genauso wie vor dem Internationalen Strafgerichtshof keine Verfahren in Abwesenheit gebe. „Sobald diese Menschen ihr Land verlassen, werden sie am ersten internationalen Flughafen festgenommen“, sagte Otte. Er äußerte sich bei einem Podium „Was kommt nach dem Krieg? Dem Recht zum Recht verhelfen“ auf dem evangelischen Kirchentag in Nürnberg.
Da Kriegsverbrechen nicht verjährten, bestehe auch nach langer Zeit noch die Möglichkeit, Haftbefehle durchzusetzen. Aus Erfahrung wisse er, dass sich Angeklagte nach zehn oder 15 Jahren oft sicher fühlten und leichtsinnig wieder zu reisen begännen, sagte der Bundesanwalt. „Meine feste Überzeugung ist, dass man diese Verfahren führen muss, diese Beweise sammeln muss, die Verantwortlichen benennen muss, damit uns nicht vorgeworfen wird: Diese Menschen laufen frei herum und ihr tut nichts“, betonte Otte.
Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat durch das sogenannte Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs die Möglichkeit, Verstöße gegen das Völkerrecht zu verfolgen, auch wenn diese nicht auf deutschem Boden stattgefunden haben und keine Deutschen involviert sind. Derzeit finden Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine statt.