München (epd). Kirchenpolitiker der SPD aus Bund und Ländern haben die Bundesländer dazu aufgefordert, konstruktive Verhandlungen mit dem Bund über einen Rahmen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu führen. Man rufe die Landesregierungen, die sich „etwas sperrig“ verhielten, auf, diesen Prozess konstruktiv zu beteiligen, sagte der Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion im Bundestag, Lars Castellucci, nach einem Treffen der Sprecherinnen und Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktionen im Bundestag und den Landesparlamenten am Mittwoch in München.
Die Runde sei einstimmig der Auffassung gewesen, am Ziel der Ablösung festzuhalten, sagte Castellucci. Gegen Pläne zur Ablösung der Zahlungen an die Kirchen gibt es Widerstand aus den Ländern, auch von SPD-geführten Landesregierungen.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.
Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen. SPD, Grüne und FDP haben dieses Vorhaben erstmals in einem Koalitionsvertrag vereinbart. Der Bund ist in der Ablöse-Frage zuständig dafür, die Rahmenbedingungen gesetzlich zu verankern. Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Ablösesummen müssten die Länder führen, die die Zahlungen leisten.
Zwischen Bundesinnenministerium, den Ländern und Kirchen gab es bereits Gespräche über ein mögliches Modell der Ablösung. Wesentliche Details wie die Höhe und der Zeitraum, in dem die Zahlungen von den Ländern zu leisten wären, sind aber weiter umstritten. Castellucci sagte, die Fachpolitikerinnen und -politiker der SPD seien sich darin einig, den Ländern mehr Zeit zu geben. Die Ablösung könne über den Zeitraum einer Generation erfolgen, sagte er.
Er äußerte die Hoffnung, dass bis Jahresende in der Diskussion zwischen Bund und Ländern eine Regelung gefunden werde. Andernfalls drohten auch zeitliche Probleme, um das Vorhaben, über das der Bundestag dann noch beraten muss, bis zur nächsten Bundestagwahl zu verabschieden.