Leipzig (epd). Gegen das Verbot der geplanten „Tag X“-Demonstration der linksradikalen Szene am Samstag in Leipzig ist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag gestellt worden. Der Antrag werde schnellstmöglich bearbeitet, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag in Karlsruhe. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht Leipzig und das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen eine Beschwerde der Anmelder gegen das von der Stadt Leipzig verhängte Verbot zurückgewiesen.
Nach dem Urteil gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. hatte die linke Szene bundesweit für die Solidaritätsdemonstration mobilisiert. Linksautonome drohten, für jedes Jahr der gegen E. verhängten Haftstrafe eine Million Euro Sachschaden anzurichten. Die Ordnungsbehörde der Stadt hatte die Demonstration wegen des hohen Gefahrenpotentials untersagt.
Die 28-Jährige war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden wegen linker Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, war aber zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Drei weitere Mitangeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen. Am Freitagabend war es im Leipziger Stadtteil Connewitz bereits zu schweren Ausschreitungen zwischen Linksautonomen und der Polizei gekommen. Die Polizei sprach von bis zu 700 Personen. Es habe Festnahmen gegeben und es seien mehrere Strafverfahren unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs eingeleitet worden.
Zudem sei mindestens ein Medienvertreter durch einen Unbekannten angegriffen worden. Nach Angaben von Beobachtern vor Ort soll es sich um einen freien Fotografen handeln, der für die „Bild“-Zeitung arbeitet.
Laut Polizei wurden 23 Beamte leicht verletzt und 17 Einsatzfahrzeuge beschädigt. Um das Verbot durchzusetzen, kontrollierte die Polizei am Samstag Zufahrtsstraßen nach Leipzig und führte Personenkontrollen am Hauptbahnhof durch.