Berlin (epd). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich angesichts der Forderungen nach einem späteren Inkrafttreten des geplanten Heizungsgesetzes kompromissbereit. „Beim Startzeitpunkt hielte ich eine Staffelung für eine Möglichkeit“, sagte Habeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe (online). Er führte aus, man könne ab dem 1. Januar 2024 mit dem Umstieg für dann genehmigte Neubauten anfangen. „Bei den Bestandsgebäuden würde ich gern den Wunsch nach mehr Zeit aufnehmen“, sagte Habeck.
Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die nach Habecks Plänen bislang vorsieht, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, sollte eigentlich in dieser Woche im Bundestag beraten werden. Die FDP stoppte die Einbringung ins Parlament. Sie fordert Nachbesserungen. Das betrifft auch den Zeitplan des Gesetzes.
Habeck betonte, auch bei Bestandsbauten sei der Umstieg machbar. Die Herausforderung seien aber größer als beim Neubau. „Und angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe“, sagte er, legte sich gleichzeitig aber nicht auf einen konkreten späteren Zeitpunkt fest. Dies gelte es in den gesellschaftlichen Gesprächen und im parlamentarischen Verfahren zu vereinbaren, sagte der Wirtschaftsminister.
Habeck kündigte zudem an, man werde sich die Übergangsfristen „sicherlich“ noch einmal ansehen. Der Minister erklärte, er nehme die Kritik und die gesellschaftlichen Sorgen vieler sehr ernst. Gleichzeitig sei es „entscheidend, dass das klare Signal zum Umstieg auf erneuerbares Heizen rasch kommt, damit es Planungssicherheit gibt und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft wissen, woran sie sind“. Er formulierte den Wunsch, das Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestags zu verabschieden. Durch den Streit mit der FDP war dieser Zeitplan ins Wanken gekommen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich aber zuversichtlich, dass dies noch gelingen könne.