Angehörigenvertreterin: "Nicht jeder Wunsch ist erfüllbar"

Angehörigenvertreterin: "Nicht jeder Wunsch ist erfüllbar"
26.05.2023
epd
epd-Gespräch: Anna Schmid

München (epd). Bei der Unterbringung psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter in der forensischen Psychiatrie hat sich laut der Angehörigenvertreterin Angelika Herrmann in Bayern vieles verbessert. „So gibt es etwa keine 'Black-Box'-Forensik mehr“, sagte die Zweite Vorsitzende des Landesverbandes Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (ApK Bayern) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Seit dem neuen bayerischen Maßregelvollzugsgesetz 2015 seien die Kliniken zu regelmäßigen Berichten an die Aufsichtsbehörden verpflichtet.

Psychisch erkrankte oder suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter, die in einer forensischen Klinik in Bayern zum Maßregelvollzug untergebracht sind, hätten genügend Möglichkeiten, sich mit Beschwerden an die Patientenbeauftragten der Klinik, an die bayerischen Maßregelvollzugsbeiräte oder das Amt für Maßregelvollzug zu wenden, sagte Herrmann. Das zeige auch Wirkung, beobachtet die 76-Jährige, die selbst Maßregelvollzugsbeirätin an einer bayerischen Klinik ist. „Möglicherweise passiert nicht immer gleich etwas oder das, was die Patienten sich wünschen. Denn nicht jeder Wunsch ist erfüllbar.“ Dann versuche der Maßregelvollzugsbeirat, die Situation im Gespräch mit den Patientinnen und Patienten zu erklären.

Fixierungen, also das Fesseln von Menschen ans Bett, gebe es immer noch, „aber zunehmend ändert sich das Bewusstsein“. Inzwischen versuchten die Kliniken eher, Fixierungen zu vermeiden. Für sie bedeuteten Fixierungen viel mehr Aufwand als früher, da ihnen vom Gesetzgeber Dokumentationspflichten und Überwachungen rund um die Uhr auferlegt worden seien.

Verbesserungsbedarf sieht Herrmann in der Kommunikation zwischen Angehörigen und Kliniken: „Ich würde mir einen intensiveren, regelmäßigen Austausch mit den behandelnden Ärzten, den Therapeuten und dem pflegenden Personal wünschen.“ Zu Beginn der forensischen Unterbringung sollte es nach ihrer Ansicht eine umfangreiche Aufklärung geben und mehr Verständnis für den „Ausnahmezustand der Angehörigen in diesem Moment“. Manche Kliniken leisteten dies bereits.