Dessau-Roßlau (epd). Das Umweltbundesamt (UBA) wird eine digitale Plattform für Abgaben von Unternehmen auf Einwegplastik einrichten. Vom 1. Januar 2024 an können darüber Zahlungen in den Einwegkunststofffonds geleistet werden, wie die Behörde am Freitag in Dessau-Roßlau mitteilte.
UBA-Präsident Dirk Messner erklärte: „Abfall bekommt einen Preis - das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.
Kunststoffe machen nach Angaben der Behörde bis zu 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden aus. Für Hersteller etwa von „To-Go“-Lebensmittelbehältnissen und Tabakfiltern gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Sie sind nach dem neuen Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet, sich insbesondere an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen.
In den Fonds zahlen Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoff-Produkte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse ein. Städte und Gemeinden können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das ?UBA ?melden. Das eingezahlte Geld wird anteilig an sie ausgeschüttet.