Köln (epd). Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde für rechtens erklärt, einem am Flughafen Köln/Bonn arbeitenden russischen Staatsbürger die nötige Zuverlässigkeit abzusprechen. Der Mann habe in Deutschland militärische Güter beschafft und persönlich an russische Soldaten im Donbass geliefert, begründete das Gericht am Mittwoch in Köln seine Entscheidung (AZ: 18 L 325/23).
Mit dem Beschluss wurde ein Eilantrag des bei einem Paketdienst beschäftigten russischen Reserveoffiziers gegen die entsprechende Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt. Laut dem Luftsicherheitsgesetz benötigen alle, die unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Neben dem Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen gilt das auch für Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbare Versorgungsunternehmen.
Das Gericht erklärte, verschiedene Aktivitäten des Mannes ließen Zweifel an seiner luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit aufkommen. So habe er mit seiner Ehefrau Geld- und Sachspenden gesammelt und diese persönlich im Donbass an russische Soldaten und andere, die dort gegen die Ukraine kämpften, verteilt. Zudem habe er mit mehreren tausend Euro Spendengeldern militärische Güter beschafft und ebenfalls in den Donbass gebracht.
Laut Gericht stehen deshalb „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ strafrechtliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Raum. Zudem sei „ernstlich anzunehmen“, dass der Mann bereit wäre, seine Sicherheitsbefugnisse am Flughafen etwa für Interessen eines anderen Staates einzusetzen und seine Befugnisse zu missbrauchen. Einwände des Mannes, er setze sich für eine Ende des Krieges ein und fürchte ein nukleares Inferno, wertete das Gericht als nicht glaubwürdig. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.