Hamm, Bielefeld (epd). Ein heute 60-jähriger Bielefelder, der im November 2021 als Mitglied des Gütersloher Kreistags einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte, ist laut dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) zu Recht wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ verurteilt worden. Das Oberlandesgericht bestätigte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss den Schuldspruch des Landgerichts Bielefeld, wie ein Sprecher mitteilte. Über die verhängte Geldstrafe von 2.100 Euro muss das Landgericht aufgrund der Entscheidung des OLG allerdings neu verhandeln. (AZ: 3 RVs 16/23, Vorinstanz Landgericht Bielefeld: AZ: 05 Ns 70/22)
Der 60-Jährige hatte den Angaben zufolge damals für die AfD-Fraktion an einer Sitzung des Ältestenrates des Kreistags Gütersloh teilgenommen. Bei der Überprüfung der Einhaltung der seinerzeit aufgrund der Corona-Pandemie geltenden 3-G-Regelung habe er der Protokollführerin einen gefälschten Impfausweis gezeigt, in dem zwei nicht erfolgte Impfungen eingetragen waren, hieß es. Dieser Ausweis wurde laut OLG später bei ihm sichergestellt. Der Angeklagte trat daraufhin von seinen politischen Ämtern zurück und aus der Partei aus.
Gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Dezember 2022 hatte der Mann Revision eingelegt, die das OLG nun verwarf. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die Geldstrafe „aufgrund von fehlerhaften Erwägungen“ des Landgerichts „zu hoch bemessen“ war. Es dürfe dem Angeklagten insbesondere nicht ohne Weiteres strafverschärfend zur Last gelegt werden, dass er als gewählter Volksvertreter eine Vorbildfunktion innehabe, urteilte der 3. Strafsenat des OLG. Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun erneut über das Strafmaß entscheiden.