Osnabrück (epd). Das Bistum Osnabrück will die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und den Umgang mit Betroffenen vor allem mithilfe von externen Experten weiter verbessern. Der im September 2022 veröffentlichte Zwischenbericht habe erhebliche strukturelle Mängel innerhalb des Generalvikariats offengelegt, sagte Thomas Veen, ehrenamtlicher Sprecher der Monitoring-Gruppe, am Mittwoch in Osnabrück. Die Gruppe kontrolliert den 2019 ins Leben gerufenen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum.
Wichtig sei dabei vor allem die neue unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess, Sandra Körbs, sagte Veen, der im Hauptberuf Präsident des Osnabrücker Landgerichts ist. Falls nötig, werde sie personell noch unterstützt. Die entsprechenden Mittel seien vom Bistum zugesagt. Ihr Büro werde Körbs in naher Zukunft in der Innenstadt beziehen, und zwar abseits von kirchlichen Einrichtungen.
Die Juristin, die seit Anfang April im Dienst ist, müsse sich lediglich gegenüber der Monitoring-Gruppe verantworten, betonte Veen. Weder der Generalvikar noch der Bischof könnten ihr Anweisungen erteilen oder sie kontrollieren. Sie werde alle Aufarbeitungsverfahren begleiten und die Betroffenen bei ihren Anträgen für Anerkennungsleistungen unterstützen. Das Bistum habe zugesagt, Vorschläge für Strukturveränderungen auch umzusetzen.
Allerdings könnte ein neuer Bischof, der nach dem Rücktritt Franz-Josef Bodes noch gesucht wird, den gesamten Schutzprozess stoppen, erläuterte Heinz-Wilhelm Brockmann als weiterer Sprecher der Monitoring-Gruppe. „Kirchenrechtlich wäre das möglich.“ Er könne sich das aber nicht vorstellen. „Das würde ja einen Aufschrei im gesamten Bistum geben.“
Derzeit geht das Bistum nach eigenen Angaben von 51 Betroffenen aus, die Anerkennungsleistungen beantragt hätten. Laut Zwischenbericht liegt die Zahl der Betroffenen „im niedrigen dreistelligen Bereich“, die der Beschuldigten bei mehr als 70.