Düsseldorf (epd). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 30-Jährige wegen der Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Frau mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft darf für drei Jahre nicht ohne Zustimmung ins EU-Ausland reisen und muss weiter an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich. (AZ: III-5 StS 6/22)
Die Angeklagte reiste den Angaben zufolge im Mai 2014 gemeinsam mit ihrem damals einjährigen Sohn aus der Türkei nach Syrien. Dort habe sie mit ihrem Ehemann, einem IS-Kämpfer, eine Wohnung bezogen und sich um Haushalt und Kind gekümmert. Im September 2014 habe sie dabei geholfen, zwei weitere IS-Mitglieder einzuschleusen, und versucht, eine in Deutschland lebende Bekannte zum Nachkommen zu überreden.
Auch habe sie Geld für die Frau eines anderen IS-Mitglieds nach Syrien transferiert. Im Herbst 2015 sei der zweite Sohn zur Welt gekommen. „2018 wurde die Angeklagte aufgegriffen und in von kurdischen Kräften kontrollierte Lager verbracht, wo sie bis zu ihrer Rückführung am 5./6. Oktober 2022 verblieb“, erklärte das Gericht.
Der Senat berücksichtigte den Angaben zufolge bei der Strafzumessung zugunsten der nicht vorbestraften Frau, dass sie umfassend geständig war. „Dieses Geständnis war von Reue getragen und hat zu einer erheblichen Verkürzung des Strafverfahrens geführt“, hieß es. Zudem habe sie sich vom Terrorregime distanziert, lange in kurdischen Lagern leben müssen und bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht. Nachteilig wirkte sich laut Gericht aus, dass der IS „eine der radikalsten und blutrünstigen Vereinigungen“ überhaupt sei. „Ebenfalls hat der Senat zu ihren Lasten die lange Dauer der mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen von mehr als zweieinhalb Jahren berücksichtigt“, erläuterte das Oberlandesgericht.