Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bei der Gesetzgebung zur Heizungsmodernisierung Ausnahmen für Einrichtungen im Gesundheitswesen erreichen. Der „Bild am Sonntag“ sagte er. „Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden.“ Der Staat garantiere die Daseinsvorsorge. Dazu gehöre auch, Defizite auszugleichen, die selbst gut arbeitende Kliniken nicht zu verantworten hätten.
Konkret soll es Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen dem Zeitungsbericht zufolge möglich sein, auch nach Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die ansonsten notwendigen Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährdet wird. Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt.
Zudem werden den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten (wie gestiegene Kosten für Wäschereien) zur Verfügung gestellt.