Berlin (epd). Der Expertenrat für Klimafragen hat die Bundesregierung aufgefordert, das Klimaschutzgesetz nicht zu verwässern. Der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Martin Henning, appellierte am Montag in Berlin an die Ampel-Koalition, die gesetzliche Begrenzung der Emissionsmengen pro Jahr beizubehalten.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will das Klimaschutzgesetz überarbeiten. Der Expertenrat bemängelte, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom März ließen nicht eindeutig erkennen, ob es bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Begrenzung klimaschädlicher Emissionen bleiben solle. Für das Erreichen der Klimaziele sei dieser „Budgetansatz“ aber von zentraler Bedeutung, betonte Henning.
Der Expertenrat stellte seinen Prüfbericht für die Daten von 2022 vor. Die Zahlen wurden Mitte März vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Danach gingen die umweltschädlichen Emissionen 2022 gegenüber 2021 insgesamt zwar um 1,9 Prozent zurück, damit aber bei weitem nicht schnell genug. Würde es in diesem Tempo weitergehen, sei das Klimaziel für 2030 nicht zu erreichen, erklärte der Expertenrat. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen in Deutschland im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken. Im Verkehrssektor, in dem der Ausstoß klimaschädlicher Gase im zweiten Jahr in Folge gestiegen ist, sei das Erreichen der Klimaziele „besonders unwahrscheinlich“, erklärten die Expertinnen und Experten.
Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen, dem fünf Sachverständige angehören, prüft jährlich, ob die Reduktionsziele des Bundes erreicht wurden. Er wurde im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes berufen und legt seine Berichte der Regierung und dem Bundestag vor. Die Prüfungen auf Basis von Daten des Bundesumweltamts umfassen sieben Sektoren, darunter Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie.