Missbrauchsbeauftragte Claus: Neues Gesetz wird "Meilenstein"

Missbrauchsbeauftragte Claus: Neues Gesetz wird "Meilenstein"

Berlin (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sieht in der geplanten gesetzlichen Regelung ihrer Arbeit einen „bedeutenden Meilenstein“. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz über den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werde ermöglichen, „einerseits die positiven Entwicklungen in Bund und Ländern aufzuzeigen, aber auch Defizite oder Missstände klar zu benennen“, erklärte Claus am Donnerstag in Berlin bei einer Bilanz ihrer bislang einjährigen Amtszeit.

Das sogenannte UBSKM-Gesetz werde ihr Amt, den Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stärken, prognostizierte Claus. Es sei auch eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament vorgesehen. „Mit diesem regelmäßigen Lagebericht geben wir der Politik klare Handlungsgrundlagen“, betonte sie: „Es wird dann sichtbar, was, wo, wie zu tun ist.“

Besonders beim Kinderschutz im Internet sieht Claus eine zentrale Herausforderung. Debatten um eine europäische Gesetzesinitiative zur Kontrolle von Messengerdiensten oder zur Nutzung einer beschränkten Vorratsdatenspeicherung zeigten, wie schwer es sei, individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz von Kindern im Netz gleichermaßen gerecht zu werden. Es brauche aber einen Rechtsrahmen, forderte Claus: „Es passt nicht zusammen, wenn wir Kinder einerseits über Gesetze ganz konkret schützen, sie dann aber in der digitalen Welt ungefiltert vielfältigsten Gefahren aussetzen.“

Claus ist seit April 2022 für fünf Jahre im Amt. Die Journalistin und Beraterin folgte auf Johannes-Wilhelm Rörig.