Luxemburg, Brüssel (epd). Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer müssen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs der Teilnahme am Schulunterricht per Livestream ihre Einwilligung erteilen. Der EuGH in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften beim Online-Unterricht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt.
Das Urteil bezieht sich auf Unterricht, der während der Corona-Pandemie digital stattfand. Das hessische Kultusministerium hatte nach Angaben des EuGH 2020 festgelegt, dass die Zuschaltung zum Online-Unterricht nur mit Einwilligung der Schüler zulässig sei. Dagegen war die Einwilligung der Lehrkräfte nicht vorgesehen. Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim hessischen Kultusministerium erhob dagegen Klage. Das zuständige Verwaltungsgericht meldete daraufhin Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung an und bat den EuGH um eine Vorabentscheidung.