Wiesbaden, Berlin (epd). Die Schufa verkürzt die Speicherdauer der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenzen auf sechs Monate. So solle „Klarheit und Sicherheit“ für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, erklärte Vorstandsmitglied Ole Schröder am Dienstag in Wiesbaden. Anlass der neuen Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ein für Dienstag angesetztes Verfahren zu der Speicherfrist bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg auszusetzen. Bislang bewahrt die Wirtschaftsauskunftei, deren Name für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ steht, die Daten für drei Jahre auf.
Der zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes sollte darüber entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder zumindest dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.
Man wolle nicht den weiteren Gang der langwierigen Gerichtsverfahren abwarten, so Schröder, sondern „so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart“ ermöglichen. Die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung ändere nichts am Geschäftsmodell der Schufa. Betroffen seien rund 250.000 Personen. Laut Schröder werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum gelöscht. Dieser Vorgang erfolge automatisch.
Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, sagte in Berlin, die Entscheidung der Schufa sei ein Schritt in die richtige Richtung. „Er war lange überfällig. Zudem kommt eine gespeicherte Restschuldbefreiung immer einem negativen Eintrag gleich.“ Man begrüße die Verkürzung der Speicherfristen, weil so den Betroffenen der wirtschaftliche Neustart erleichtert werde. „Alle anderen Kreditauskunfteien sollten dem Beispiel der Schufa nun folgen“, so Moers.