Berlin (epd). Die Berliner Senatsbildungsverwaltung will künftig nur noch in Einzelfällen muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches verbieten. Künftig werde das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole nur bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität untersagt, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatsbildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Der Senat werde sich an der verfassungskonformen Auslegung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom August 2020 orientieren.
Unklar ist bislang, wie sich der neue Berliner Senat in dieser Frage positionieren wird. Der Koalitionsvertrag des rot-grün-roten Senates vom Dezember 2021 sah vor, das Neutralitätsgesetz „in Abhängigkeit von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts“ anzupassen.
Laut Schulverwaltung haben seit 2016 neun Frauen gegen ihre Nichteinstellung an öffentlichen Schulen aufgrund des Neutralitätsgesetzes geklagt. Ein Verfahren hat der Senat verloren, drei gewonnen und in vier Fällen wurde ein Vergleich erzielt. Es gab eine Klagerücknahme. Der Senat zahlte insgesamt 22.170 Euro an Entschädigungen.
Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar im Streit um das Neutralitätsgesetz eine Verfassungsbeschwerde Berlins gegen das BAG-Urteil zurückgewiesen. Das BAG hatte das im Gesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen mit Verweis auf die Religionsfreiheit für gesetzeswidrig erklärt. Erforderlich dafür sei eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden.