Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will einem Zeitungsbericht zufolge die Leiharbeit in der Altenpflege einschränken. Laut einem überarbeiteten Gesetzentwurf für die Pflegereform sollen Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeitern nicht den Pflegekassen in Rechnung stellen dürfen, wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag) berichtet. Als Obergrenze sollen die in der Branche üblichen Tariflöhne gelten. Auch Vermittlungsgebühren für die Zeitarbeitsfirmen dürfen demnach künftig nicht weiter gereicht werden.
Hintergrund des Vorhabens ist, dass Zeitarbeitsfirmen Pflegekräften eine Entlohnung anbieten, die deutlich über dem Tarif liegt. Deshalb wechseln viele Pflegekräfte in ein Leiharbeitsverhältnis.
Durch die Begrenzung werde vermieden, dass „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und ihrer Familien bestehen“, heißt es dem Bericht zufolge in der Begründung für den neu eingefügten Paragrafen. Dies trage dazu bei, „dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personalausfällen und nicht besetzbaren Stellen die vertraglich vereinbarte Personalausstattung vorübergehend sicherzustellen“.