Die rechtspopulistische Partei "Pro NRW" müsse den Ort ihrer Kundgebung am Samstag ein Stück verlegen und strenge Auflagen beachten, sagte die stellvertretende Polizeipräsidentin Gerlinde Hewer-Brösch am Freitag in Bonn. "Wir haben ein Verbot der Kundgebung rechtlich intensiv geprüft. Es ist aber nicht begründbar."
Durch das Zeigen der Karikaturen drohten "eine Gefahr für deutsche Einrichtungen im Ausland und eine Gefahr für Leib und Leben" der sich dort aufhaltenden Deutschen, begründete Höwer-Brösch das Verbot. Sie verwies auf die Gewalt vor deutschen Vertretungen nach der Verbreitung des islamfeindlichen Mohammed-Videos aus den USA über das Internet. Der Amateurfilm "Die Unschuld der Muslime" hatte Ausschreitungen in mehreren islamischen Ländern ausgelöst. Dabei kamen mehrere Menschen ums Leben.
Aufenthaltsverbot für 145 gewaltbereite Islamisten
"Pro NRW" hatte angekündigt, bei einer "Mahnwache und Kundgebung" am Samstag erneut die umstrittenen dänischen Mohammed-Karikaturen öffentlich zu zeigen. Gegen das Verbot, die Zeichnungen zu zeigen, wollte die Partei nach eigenen Angaben noch am Freitag Rechtsmittel einlegen. Die Verlegung des Demonstrationsortes um gut 150 Meter wurde dagegen offenbar akzeptiert.
Ursprünglich wollte die rechtspopulistische Partei wieder direkt vor der saudiarabischen König-Fahd-Akademie demonstrieren. Eine ähnliche Aktion hatte dort am 5. Mai schwere Ausschreitungen von radikalislamistischen Salafisten provoziert, bei denen 29 Polizisten verletzt wurden. Nach den Polizeiauflagen soll die Kundgebung nun ein paar Häuser weiter stattfinden.
Nach Angaben des Leiters des polizeilichen Führungsstabs in Münster, Wolfgang Schnepper, werden mehr als tausend Polizeibeamte am Großeinsatz beteiligt sein, um jegliche Gewalt im Keim zu ersticken. Bislang gebe es keine Erkenntnisse, dass erneut Salafisten aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen könnten. Trotzdem seien die Polizeikräfte darauf vorbereitet. 145 gewaltbereite Islamisten, die bei den Ausschreitungen Anfang Mai in Bonn und Solingen registriert worden waren, erhielten Aufenthaltsverbote für den Kundgebungsbereich.