Düsseldorf, Berlin (epd). Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein lassen die Krankenhausreform-Pläne der Bundesregierung auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Gesundheitsminister der Länder gaben dafür ein Rechtsgutachten bei dem Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag, wie das NRW-Gesundheitsministerium am Sonntag in Düsseldorf mitteilte. Mit Ergebnissen werde noch in diesem Frühjahr gerechnet.
Damit spitzt sich der Streit mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu, der die Länder vor einem Alleingang bei einer Krankenhausreform gewarnt hat. Lauterbach hatte am Dienstag seinem nordrhein-westfälischen Kollegen Karl-Josef Laumann (CDU) gedroht, sollte er diesen Weg beschreiten, werde es kein Geld vom Bund geben.
„Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind“, erklärte Laumann am Sonntag. „Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden.“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte: „Krankenhausplanung ist Ländersache.“ In dem Gutachten solle beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handelt oder stattdessen in die Krankenhausplanung der Länder „hineinregiert“.
Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) kritisierte, die vom Bund geplanten Strukturveränderungen griffen „massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen“.
Kern der geplanten Reform, die auf Vorschlägen einer Experten-Kommission beruht, ist nach Worten des Bundesgesundheitsministers Lauterbach eine „Entökonomisierung“ des Krankenhauswesens. Das bisherige System der Fallpauschalen soll weitgehend abgeschafft werden. Vorgesehen ist zudem, dass kleine Krankenhäuser sich auf eine Grundversorgung konzentrieren, während komplexere Eingriffe vor allem in großen, entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen. Eckpunkte der Reform sollen im Sommer vorgelegt werden.