Potsdam (epd). Im Prozess gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Horst Mahler am Landgericht Potsdam hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung habe in ihrem Plädoyer am Dienstag Freispruch für den 87-Jährigen beantragt, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Der Prozess wegen Volksverhetzung hatte am 29. November 2022 begonnen. (Az.: 210 KLs 8/20)
Der im Tatzeitraum 77- bis 81-jährige Angeklagte hat nach Gerichtsangaben angekündigt, sich im Anschluss an die Plädoyers ausführlich im Rahmen seines letzten Wortes zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dafür wurden weitere Prozesstermine in dieser und der nächsten Woche anberaumt.
Die Anklage wirft Mahler vor, von 2013 bis 2017 in elf Fällen volksverhetzende antijüdische Schriften in Form von Buchmanuskripten und zum Teil weit gestreuten E-Mails verbreitet zu haben. In einigen Fällen habe er auch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und unter dieser begangene Handlungen des Völkermords geleugnet und verharmlost.
Dem Verfahren gegen Mahler liegen nach Gerichtsangaben sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus aus den Jahren 2014 bis 2017 zugrunde. Der Ex-Anwalt und Mitbegründer der linksextremen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) ist seit geraumer Zeit als Rechtsextremist bekannt und war unter anderem Anwalt der NPD. Zuletzt hatte er bis Oktober 2020 in Brandenburg an der Havel eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt.