CDU-Politiker Krings: Keine Mehrheit für Streichung von Paragraf 218

CDU-Politiker Krings: Keine Mehrheit für Streichung von Paragraf 218

Köln (epd). Der CDU-Politiker Günter Krings erwartet keine Änderung beim umstrittenen Abtreibungsparagrafen 218. Er sehe nicht, wie es eine Mehrheit für eine Streichung von Paragraf 218 geben könne, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag dem Kölner Bistumssender domradio.de in einem am Montag veröffentlichten Interview. „Insofern bin ich sehr, sehr optimistisch, dass aus gutem Grund dieser Straftatbestand bleibt - nicht im Sinne von Diskriminierung, sondern im Sinne von einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Mutter, der am Ende auch entscheidet, und dem notwendigen Schutz des ungeborenen Lebens.“

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland, geregelt im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, grundsätzlich verboten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kommission zu berufen, die zunächst eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Dieser Kommission gehören 18 Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht an.

Krings sagte, die mögliche Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch berühre die Grenzen der Verfassung. Denn nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Mutter spiele eine vom Grundgesetz geschützte Rolle, sondern auch der Schutz des ungeborenen Lebens, sagte er. Der Paragraf 218 sei „nicht aus Übermut“ ins Strafgesetzbuch geschrieben worden, sondern weil das Bundesverfassungsgericht dazu ausdrücklich aufgefordert habe.

Das Argument von Kritikern, dass die derzeitige Rechtslage Frauen bevormunde, nehme er ernst, sagte Krings. Aber auch in der gegenwärtigen Rechtslage entscheide am Ende die Mutter, ob eine Abtreibung erfolgt oder nicht, sagte der Unionspolitiker. Insofern sei es klar, dass die Rechte der werdenden Mutter klar im Mittelpunkt stünden.

„Und den einzigen Schutz, den das ungeborene Leben hat, ist ein relativ formalisiertes Verfahren mit einer Beratungspflicht, wo es zumindest die Chance zum Leben hat“, sagte der CDU-Politiker. Das müsse man ernst nehmen und sagen, dass es eine strafrechtliche Folge haben muss, wenn eine Abtreibung ohne Beratung gemacht wird.

Krings kritisierte, dass Kirchen nicht in der Kommission vertreten sind. Es tue der Gesellschaft auf lange Sicht nicht gut, wenn das Religiöse aus dem öffentlichen Bereich weggeschoben werde.