Berlin (epd). Bei einer Reform des Abtreibungsrechts sollte das verpflichtende Beratungsgespräch nach Ansicht der Caritas und deren Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) erhalten bleiben. Die katholischen Verbände erklärten am Donnerstag in Berlin, das diene sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen. Renate Jachmann-Willmer vom SkF-Bundesvorstand sagte, das Beratungsgespräch garantiere, dass Frauen ihre Selbstbestimmung nicht von anderen genommen werde, etwa „vom Partner, von den Eltern oder anderen Menschen im Umfeld, die unter Umständen Druck auf sie ausüben“.
Die Bundesregierung hat eine Kommission zu einer möglichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts berufen. Sie besteht aus 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht, davon sind 15 Frauen.
Sie berät unter anderem über Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Er verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch zudem nach einer Vergewaltigung und wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Kritikerinnen der aktuellen Regelung sehen die Rechte von Frauen durch Paragraf 218 eingeschränkt.