Dresden (epd). Unabhängige Experten sollen in Zukunft die Bekämpfung und Aufarbeitung von Missbrauchstaten in der katholischen Kirche begleiten. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz beschloss am Mittwoch auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung ein neues Konzept, das unter anderem einen Expertenrat vorsieht. Ziel der Neustrukturierung sei es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt effektiv und kontinuierlich zu verbessern, sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser am Mittwoch in Dresden. Das neue Gremium soll laut den Plänen zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufnehmen.
Fachvertreter aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminalistik sollen demnach in diesem Rat sitzen. Die Auswahl der Mitglieder übernimmt laut Konzept eine Findungskommission. Aufgabe der neuen Expertengruppe wird ein übergreifender Jahresbericht sein, der Zahlen und Fakten über Fortschritte bei Prävention und Aufarbeitung aus allen 27 katholischen Diözesen enthalten soll. Daneben soll die Expertengruppe auch jährlich eine Diözese näher untersuchen und Empfehlungen aussprechen. Bischof Dieser sprach von einem „TÜV“ für die Umsetzung und Anwendung der vereinbarten Schutzmaßnahmen.
Laut Dieser ist auch eine politische Beteiligung sowohl an der Auswahlkommission als auch an der späteren Expertengruppe denkbar. Der Expertenrat sei zwar kein politisches Instrument, betonte er, aber er brauche eine „gesellschaftlich anerkannte und kompatible Legitimation“. Dabei könne die Politik helfen, sagte Dieser. Er begrüße alle Vorstöße des Gesetzgebers, mehr Verantwortung beim Thema Missbrauch zu übernehmen, er signalisierte aber zugleich, dass bisherige Gespräche über eine politische Beteiligung kaum Erfolg gezeigt hätten.
Dieser ist Vorsitzender der Bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, die ebenfalls Teil des neuen Modells ist und im vergangenen Herbst gegründet wurde. Der langjährige Missbrauchsbeauftragte, der Trierer Bischof Stefan Ackermann, hatte sein Amt im September abgegeben.
Neben Dieser sitzen der Freiburger Bischof Stephan Burger als Stellvertreter sowie der Fuldaer Bischof Michael Gerber, der Würzburger Bischof Franz Jung, der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf, der Passauer Bischof Stefan Oster und der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers in der Fachgruppe. Der Betroffenenbeirat, der bereits seit 2020 existiert, ist die dritte Säule des neuen Konzepts.
Die Belange der Betroffenen und ihre Perspektive sollen konsequent berücksichtigt werden, sagte Dieser. Mehr Qualität bei der Aufarbeitung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt solle durch einheitliche und verbindliche Standards gewährleistet werden. Die Bischofskonferenz habe bei ihrer Tagung auch das weitere Vorgehen beschlossen: Als Nächstes würden die Regelwerke für den Expertenrat, den Betroffenenbeirat und die Bischöfliche Fachgruppe erarbeitet und abgestimmt, dann werde die Auswahlkommission für den Expertenrat aufgestellt.