Frankfurt a.M. (epd). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main will weiterhin Polizisten einer früheren rechtsextremen Chatgruppe vor Gericht bringen. In der Chatgruppe „Itiotentreff“ hatten unter anderen fünf Polizisten des 1. Polizeireviers Frankfurt rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht. Das Landgericht Frankfurt hatte die Zulassung der Anklage gegen sie und eine weitere Frau abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft habe sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt, sagte die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Über die Nichtzulassung der Anklage hatten zuvor „faz.net“ und „hessenschau.de“ berichtet. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass das Verbreiten von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Chats aus der Gruppe heraus an einen weiteren Personenkreis möglich gewesen sei, sagte Niesen. Das Landgericht hatte die Ablehnung der Anklage damit begründet, dass der interne Austausch der Chats vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das notwendige Merkmal der Verbreitung sei in der geschlossenen Gruppe von jeweils weniger als zehn Mitgliedern nicht gegeben gewesen.
Die Chatgruppe war aufgeflogen, als Ermittler ab August 2018 nach der Herkunft der NSU 2.0-Drohschreiben gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz suchten. Kurz vor dem Drohschreiben waren persönliche Daten der Anwältin von einem Computer des betreffenden Polizeireviers ohne erkennbaren Anlass abgefragt worden. Die an der Chatgruppe beteiligten Polizisten waren Ende 2018 vom Dienst suspendiert worden.
Der mutmaßliche Urheber der Drohschreiben wurde im vergangenen November zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Frankfurt hatte jedoch eingeräumt, dass ein Zusammenhang der Drohschreiben mit den Abfragen vertraulicher Daten auf Polizeicomputern nicht aufgeklärt sei.