Potsdam (epd). Im Prozess gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Horst Mahler am Landgericht Potsdam ist eine Urteilsverkündung weiter nicht absehbar. Der Angeklagte habe angekündigt, sich im Anschluss an die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausführlich im Rahmen seines letzten Wortes zu den Tatvorwürfen zu äußern, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam. Dafür müssten voraussichtlich mehrere Verhandlungstage eingeplant werden. Der Prozess wegen Volksverhetzung hatte am 29. November 2022 begonnen. Die Plädoyers sind für Donnerstag geplant. (AZ: 210 KLs 8/20)
Die Staatsanwaltschaft wirft Mahler vor, von 2013 bis 2017 in insgesamt elf Fällen volksverhetzende antijüdische Schriften in Form von Buchmanuskripten und zum Teil weit gestreuten E-Mails verbreitet zu haben. Dabei soll der im Tatzeitraum 77- bis 81-Jährige in einigen Fällen auch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und unter dieser begangene Handlungen des Völkermords geleugnet und verharmlost haben.
Dem Verfahren gegen Mahler liegen nach Gerichtsangaben sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus aus den Jahren 2014 bis 2017 zugrunde, die gemeinsam verhandelt werden. Der ehemalige Anwalt und Mitbegründer der linksextremistischen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) in Westdeutschland ist seit geraumer Zeit als Rechtsextremist bekannt. Der 87-Jährige hatte zuletzt bis Ende Oktober 2020 in Brandenburg an der Havel eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt.