Berlin (epd). Die Mitglieder der Kommission, die mögliche Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, stehen fest. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag auf Anfrage bestätigte, sind 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht berufen worden. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder, nämlich 15, sind Frauen, darunter die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen. Die Kommission werde zeitnah ihre Arbeit aufnehmen, hieß es.
SPD, Grüne und FDP hatten während der Koalitionsverhandlungen keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Paragraf zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Vereinbart wurde im Koalitionsvertrag, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen, die eine Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. Die Kommission soll sich zudem mit Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften befassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dem „Spiegel“ gesagt, ihm sei bewusst, dass man damit eine „emotionsgeladene Diskussion“ anstoße. Ziel des Prozesses sei es, alle Seiten mitzunehmen und „zu einem gesellschaftlich respektierten Konsens zu kommen“.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch zudem nach einer Vergewaltigung und wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Kritikerinnen der aktuellen Regelung sehen die Rechte von Frauen durch Paragraf 218 eingeschränkt.