Detmold (epd). Das Landgericht Detmold hat am Freitag eine Klima-Klage gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. Geklagt hatte ein lippischer Bio-Landwirt, der sich durch den Autobauer in seiner Existenz bedroht sieht. Es könne nicht festgestellt werden, dass die von dem Bauern vorgebrachten Beeinträchtigungen mit den von ihm geforderten Maßnahmen beseitigt werden könnten, erklärte das Gericht (AZ: 01 O 199/21). Der Landwirt und Greenpeace äußerten sich enttäuscht nach dem Urteil. VW verwies darauf, dass klimapolitische Entscheidungen nicht Sache der Justiz, sondern des Gesetzgebers seien.
In dem Klima-Prozess hatte der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer mit Verweis auf seine persönlichen Eigentumsrechte VW zu einem Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 aufgefordert. Der Bio-Bauer wirft dem Autobauer vor, globale Treibhausgasemissionen zu verursachen und damit auch seinem Bio-Betrieb zu schaden. Das Gericht urteilte, dass der Kläger nicht von dem Autobauer verlangen könne, so konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Dem VW-Konzern könne nicht vorgeschrieben werden, nur auf eine ganz bestimmte Antriebstechnologie zu setzen, erklärte das Gericht. Es verwies auf „unstreitig noch weitere ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu diesel- und benzinbetriebenen Verbrennungsmotoren“ und nannte den wasserstoffbetriebenen Verbrennungsmotor oder Brennstoffzellen. Es stehe nicht fest, dass solche andere Möglichkeiten bis 2030 nicht in solchen Mengen zur Verfügung stehen, dass sie zusätzlich zu den batteriebetriebenen Elektromotoren dazu beitragen könnten, diesel- und benzinbetriebene Verbrennungsmotoren zu ersetzen.
Der Kläger habe nicht ausgeführt, welche wesentlichen Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen gerade ihn in einer um mehr als 1,5 Grad erwärmten Welt treffen sollten, die über diejenigen hinausgingen, die seiner Darstellung nach bereits jetzt eingetreten seien, erklärte das Gericht.
Der Landwirt äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er habe den Eindruck, dass die Richter die Klimakrise in ihrer Tiefe nicht verstanden hätten, sagte er, und kündigte an, beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung zu gehen.
Unterstützt wird der Landwirt von Greenpeace. Die Umweltorganisation erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen.“
Der VW-Konzern sieht sich nach dem Detmolder Urteil darin bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien. Es sei „nicht Aufgabe eines Landgerichts, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden“, erklärte das Unternehmen. Dies obliege dem Gesetzgeber.
Ulf Allhoff-Cramer betreibt mit seiner Familie bei Detmold einen Bioland-Hof mit Mutterkuhhaltung, Getreideanbau und Wald. 60 Prozent seiner Nutzfläche sind Grünland, 40 Prozent Ackerland. Die Dürre der letzten Sommer habe dazu geführt, dass viel zu wenig Futter für seine Tiere wachse, erklärte er: „Aus unserem wasserreichen und fruchtbaren Land ist ein Hochrisikostandort geworden.“
Eine erste Klima-Klage von Greenpeace gegen den VW-Konzern war vor dem Braunschweiger Landgericht gescheitert. Das Gericht hatte sie am 14. Februar mit der Begründung abgewiesen, VW bewege sich mit seinen Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Dabei müssten die Kläger ebenso wie die breite Bevölkerung Beeinträchtigungen hinnehmen.