"Ahle Wurscht" jetzt europaweit geschützte Bezeichnung

"Ahle Wurscht" jetzt europaweit geschützte Bezeichnung

Wiesbaden (epd). „Ahle Wurscht“ aus Nordhessen ist jetzt ein europaweit geschützter Begriff. Nach dem neuen Amtsblatt der Europäischen Union darf ein Wursterzeugnis künftig nur noch so genannt werden, wenn Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Reifungsprozess in der Region erfolgt sind. Die hessische Europaministerin Lucia Puttrich (CDU) begrüßte den entsprechenden Schritt der EU am Montag in Wiesbaden und sprach von einem „Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition“.

Mit der Einstufung als geschützte geografische Angabe stehe die „Ahle Wurscht“ jetzt in einer Reihe mit Nürnberger Lebkuchen, Schwäbischen Spätzle und Holsteiner Tilsiter. Die geschützten geografischen Angaben gibt es seit 1992 in der EU. Sie wurden zum Schutz und der Förderung traditioneller regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Nach dem am 15. Februar herausgegebenen Amtsblatt der EU handelt es sich bei der „Nordhessischen Ahlen Wurscht“ um eine luftgetrocknete oder luftgetrocknete geräucherte Dauerwurst aus Schweinefleisch, die in der Region Nordhessen hergestellt wird. „Die Konsistenz und das Mundgefühl sind etwas krümelig und mürber als bei Standarddauerwürsten. Dieses mürbe Mundgefühl bleibt in jedem Trockenzustand und Alter erhalten. Sie wird in den Reifegraden weich, schnittfest oder hartgereift angeboten“, heißt es in der Verordnung. Die „Ahle Wurscht“ komme in den Ausformungen „Feldkieker“, „Dürre Runde“ und „Stracke“ vor.

Konkretisiert wird in dem Amtsblatt auch das geografische Gebiet, aus dem die „Ahle Wurscht“ kommen darf: nur aus Nordhessen mit den Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner.