Braunschweig (epd). Umweltaktivisten sind mit einer Klage gegen den Automobilhersteller Volkswagen (VW) am Dienstag vor dem Braunschweiger Landgericht gescheitert. Die Klage sei zwar zulässig gewesen, allerdings bewege sich VW im gesetzlichen Rahmen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Hansen. Die Aktivistin Clara Mayer sowie die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp werfen dem Konzern vor, durch die produzierten Autos zu viele Treibhausgase zu verursachen. (AZ 6 O 3931/21)
Hansen ergänzte, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehe davon aus, dass der Staat seinen Schutzpflichten von Bürgern durch das Klimaschutzgesetz nachkomme. Die Kläger müssten Beeinträchtigungen wie die breite Bevölkerung hinnehmen und müssten kein aus der breiten Masse herausstechendes „Sonderopfer“ bringen. „Gesundheitliche Beeinträchtigungen treffen alle in Deutschland lebenden Menschen.“
Mayer stützte sich in ihrer Klage auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Die Imker und Waldbesitzer Hipp und Kaiser sehen ihr Eigentum „durch die von VW maßgeblich mitverursachte Klimakrise“ bedroht. Greenpeace kündigte weitere rechtliche Schritte an.