Bund und Länder beraten über Straffreiheit beim Containern

Bund und Länder beraten über Straffreiheit beim Containern

Frankfurt a.M. (epd). Bund und Länder suchen nach Wegen zur Entkriminalisierung des sogenannten Containerns. Vor Beratungen am Dienstag bleibt aber unklar, ob die Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren künftig vorsehen, dass die Behörden Verfahren wegen Diebstahls weggeworfener Lebensmittel in der Regel einstellen.

Zwar unterstützen zahlreiche Bundesländer einen entsprechenden Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne). Die notwendige Einstimmigkeit ist aber ungewiss, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den Justizministerien der Länder ergab. Einige Länder brachten eine Änderung des Strafgesetzbuches ins Gespräch, für die der Bund zuständig wäre.

Am Dienstag beraten Vertreter des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizverwaltungen. Den Vorsitz in dem Bund-Länder-Ausschuss hat Hessen. Ressortchef Roman Poseck (CDU) sagte, mögliche Beschlüsse dürften kein Schnellschuss sein, da sie auch grundsätzliche Fragen des Strafrechts und des Strafverfahrens berührten.

Der Vorschlag Buschmanns und Özdemirs greift einen Vorstoß Hamburgs auf. Wer noch ess- oder trinkbare Lebensmittel aus Müllcontainern heraussucht, soll dafür nicht mehr belangt werden, wenn die Umstände das im Einzelfall zulassen. Falls beim Containern andere Straftaten begangen werden wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, ist weiter eine Strafverfolgung vorgesehen.

Nach Auskunft mehrerer Bundesländer stellen Staatsanwaltschaften bereits heute Verfahren wegen Containerns häufig ein. Bundeseinheitlicher Vorgaben bedürfe es nicht, erklärte das schleswig-holsteinische Justizministerium. Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) erklärte, aus ihrer Sicht sollte grundlegend diskutiert werden, ob der Diebstahl weggeworfener Lebensmittel überhaupt strafbar sein sollte.

Ihre Amtskollegin Jacqueline Bernhardt (Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern argumentierte ähnlich: „Für mich bleibt wichtig, Containern unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr unter Strafe zu stellen. Das werden wir in den nächsten Wochen bundesweit zu diskutieren haben.“ Auch eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Justizministeriums deutete an, dass man sich eine Änderung im Strafrecht vorstellen könnte: „Der Bundesjustizminister möchte im Bundesrecht offenbar keine Änderungen vornehmen.“ Deshalb sei der Vorschlag aus Hamburg interessant und werde geprüft.