Der Staatsduma liege ein entsprechender Gesetzentwurf vor, berichtete am Mittwoch die russische Agentur Interfax. Damit soll auch auf den Kirchenprotest der verurteilten Mitglieder der Punkband "Pussy Riot" und den Mohammed-Film "Die Unschuld der Muslime" reagiert werden.
Wie Jaroslaw Nilow, Vorsitzender des Duma-Ausschusses für gesellschaftliche Vereinigungen und religiöse Organisationen, der Agentur Interfax sagte, sieht der Gesetzentwurf bei Beleidigung religiöser Überzeugungen und Gefühlen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu umgerechnet 7.500 Euro vor. Es könnten dann auch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als Strafe verhängt werden.
Bis zu 500.000 Rubel Strafe oder fünf Jahre Haft
Verboten werden soll auch die "Schändung von verehrten Objekten oder Gegenständen oder deren Zerstörung", für die laut Nilow eine Strafe von bis zu 500.000 Rubel (12.500 Euro) und Haft bis zu fünf Jahren vorgesehen sind. Die öffentliche Herabsetzung und Beschädigung von religiöser Literatur, Zeichen und Symbolen soll zur Ordnungswidrigkeit werden und mit einem Bußgeld von 30.000 bis 50.000 Rubel (750 bis 1250 Euro) belegt werden.
Ein Moskauer Gericht hatte die drei "Pussy Riot"-Musikerinnen am 17. August wegen "Rowdytums aus Motiven des religiösen Hasses" zu zwei Jahren Straflager verurteilt. Sie hatten im Februar mit einem "Punkgebet" in der russisch-orthodoxen Hauptkirche in Moskau gegen Wladimir Putin demonstriert, der damals für das Präsidentenamt kandidierte. Das Urteil hatte zu weltweiten Protesten geführt.