Osnabrück (epd). Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag die Verurteilung eines 65-jährigen Landwirts aus Bad Laer im Kreis Osnabrück wegen Tierquälerei bestätigt (Az: 5 Ns 127/22). Wie das Gericht mitteilte, hatte das Amtsgericht Bad Iburg den Mann in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Jahr 2021 mehr als 250 Schweine hatte verhungern lassen. Mit einer Geldstrafe und den Verfahrenskosten wurde ihm eine Summe von mehr als 20.000 Euro auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe eingeräumt, machte aber bei seiner Berufung eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Depression geltend. Dem folgten weder das Amtsgericht noch, in zweiter Instanz, die Strafkammer des Landgerichts.
Der Landwirt hatte den Angaben zufolge im Sommer 2021 in Hilter am Teutoburger Wald 300 Mastschweine eingestallt. Etwa im September 2021 stellte er ohne erkennbaren Grund die Fütterung der Tiere ein und betrat für Wochen den Stall nicht. Auf die Selbstanzeige des Mannes hin untersuchten Amtstierärzte im November 2021 den Stall. Ein Großteil der Tiere war verendet, nur vier Schweine lebten noch. An den Kadavern fanden sich Zeichen von Kannibalismus. Auch Ratten hatten den verhungernden Tieren zugesetzt.