Der am Dienstag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf sei eine "vernünftige und gute Arbeitsgrundlage", sagte der Generalsekretär des Zentralrates, Stefan Kramer, der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe). Es sei ein wichtiges Signal für die Juden in Deutschland, dass die Beschneidung nicht im Straf- sondern im Familienrecht geregelt werden soll.
Den Ministeriumsplänen zufolge soll die religiöse Beschneidung im Sorgerecht geregelt werden. Es soll vorgeschrieben werden, Beschneidungen fachgerecht, möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung vorzunehmen. Zudem soll eine umfassende Aufklärung verpflichtend und das Kindeswohl berücksichtigt werden. In den ersten sechs Monaten im Leben eines Säuglings soll der Eingriff auch möglich sein, wenn er nicht vom Arzt, sondern von speziell dafür vorgesehen Personen der Religionsgemeinschaft vorgenommen wird. Damit könnte bei Juden, die nach der Tradition am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden, weiterhin ein Mohel die Beschneidung vornehmen.
Seit einem Urteil des Kölner Landgerichts, dass die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht bei Juden und Muslimen Rechtsunsicherheit. In beiden Religionen zählt die Entfernung der Vorhaut zum Ritus. Infolge der Empörung nach dem Urteil hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Vorschlag für ein Gesetz zur Erlaubnis der Praxis aufgefordert.