Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Streit um Kirchensteuer
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am heutigen Mittwoch über den seit Jahren andauernden Kirchensteuerstreit zwischen dem katholischen Kirchenrechtler Hartmut Zapp und der Erzdiözese Freiburg.
Der pensionierte Freiburger Hochschulprofessor hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und zahlt seitdem keine Kirchensteuern mehr, betrachtet sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Zapp erhielt mit seiner Klage in erster Instanz recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied aber, dass es keinen teilweisen Kirchenaustritt geben kann.